Sonntag, 9. Oktober 2011

Wenn Absagen zu Ärger führen

Sicher haben auch Sie sich schon über Absagen geärgert, die Sie erhalten haben.

Bei p3b versuchen wir stets, Absagen auf Bewerbungen klar und transparent zu begründen. Manchmal ist dies aber ganz schwierig – vor allem wenn auch Kriterien zu berücksichtigen sind, die im Inserat nicht erwähnt werden konnten.
Hier ein Auszug aus der Korrespondenz mit einem (vorerst) verärgerten Bewerber für eine Kaderposition:

p3b: „Wir können Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen, da wir uns für diese Vakanz auf Personen mit Erfahrungen in der Branche xxx konzentrieren.“

Bewerber: „Darf ich Sie bitten mir folgende Verständnisfrage zu beantworten? An welcher Textstelle Ihres Inserates hätte ich die anscheinend zwingend geforderte Branchenerfahrung xxx entnehmen sollen? Leider habe ich nichts diesbezügliches entdeckt. Gerne erwarte ich Ihre Antwort, damit ich gegebenenfalls auf eine Ihrer künftigen Inserate weiss worauf ich besonders achten soll bevor ich mich bewerbe, damit wir beidseitig unnötige Aufwände verhindern können.“

p3b: „Ja, es ist so, dass dies im Inserat nicht erwähnt war und dass Sie dieses Kriterium nicht erkennen konnten. Diese Branchenerfahrung war ursprünglich auch kein Musskriterium. Auf Wunsch unseres Kunden (Diskretion) wurde die Branche im Inserat nicht erwähnt. Die Ausschreibung wurde in mehreren Belangen recht offen gehalten, um einerseits verschiedene Personen zu erreichen und andererseits eine starke Differenz zur früheren Ausschreibung, die der Kunde selbst vorgenommen hatte, zu erreichen. Da in den letzten Tagen der Rücklauf der Bewerbungen gut war, konnten wir die Hürde etwas höher legen und die erwähnte Branchenerfahrung stärker gewichten.“

Bewerber: „Besten Dank für Ihr Mail und die Erklärung, welche für mich nun nachvollziehbar und auch verständlich ist.  Ich werde mich auf neue Vakanzen gegebenenfalls gerne wieder melden.“

Versöhnliche Grüsse
Edi Brandenberger

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